Versicherung für das Heimkino: Worauf du achten solltest

Ein Heimkino ist eine wertvolle Sache, die es zu schützen gilt. Schnell steigt der Wert des Kino-Equipments in den fünfstelligen Euro-Bereich. Neben einer Sammlung von Filmen und Accessoires, die bei manchem Sammler schnell nochmal so viel gekostet hat, kommt Arbeitszeit und Material für die Einrichtung hinzu.

Völlig zerstörtes Haus – eine Versicherung wäre hier ganz praktisch
Hoffentlich versichert! Foto: Paul Brennan auf Pixabay

Nicht auszudenken, wenn das alles den Bach runter gehen würde. Feuer oder Wasser können alles in Minuten zerstören. Genauso wenig erfreulich wäre ein Einbruch, bei dem vielleicht nicht nur wertvolle Geräte entwendet werden, sondern auch der Rest der Einrichtung beschädigt wird.

Egal wie gut man sich dagegen schützt, es besteht immer das Risiko, dass das Kino Schaden nimmt. Damit man im Falle eines Falles nicht mit leeren Händen da steht, gibt es Hausratversicherungen. Spätestens wenn man Wohneigentum erwirbt, setzt man sich normalerweise mit diesem Thema auseinander. Eng damit verbunden und für Hausbesitzer kaum zu umgehen ist außerdem die Wohngebäudeversicherung.

Beide, insbesondere aber die Hausratversicherung, spielen für das Heimkino eine große Rolle: sie müssen das Heimkino mit abdecken. Was man dabei im einzelnen beachten muss, beschreibt dieser Artikel.

Ich habe dazu Arne Schönbohm mit vielen Fragen gelöchert. Arne ist Versicherungsfachmann (BWV) und hat als Privatkundenbezirksleiter bei der R+V Versicherung täglich mit diesen Themen zu tun. Auch er nennt ein Heimkino sein Eigen und verbringt viel Zeit mit diesem Hobby.

Vertragsabschluss

Der erste Schritt (und hoffen wir, dass es bei diesem bleiben wird) ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages. Vielleicht habt Ihr schon einen bevorzugten Anbieter, oder Ihr vergleicht Leistungen und Preise und findet so Euren Favoriten. Egal für welches Versicherungsunternehmen Ihr Euch entscheidet, gilt es die Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Zunächst ist ein Heimkino ja kein alltägliches Inventar. Es liegt der Verdacht nahe, dass man bei Vertragsabschluss darauf achten sollte, bestimmte Leistungen mit einzuschließen. Grundsätzlich ist es aber völlig egal, ob man ein Heimkino oder irgend eine andere besondere Installation in seinen vier Wänden versichert — am Ende sind es nur Möbel, technische Geräte und andere Einrichtungsgegenstände.

Gerade wer viel Technik in seinem Kino hat, lebt ja aber mit einem etwas höheren Risiko, dass ein Defekt einen Brand auslöst. „Schäden durch elektrische Geräte werden in der Regel durch die Feuerkomponente gedeckt“, bestätigt Arne meine laienhafte Vermutung. Bei einer neueren Versicherung sind meistens auch Seng- und Schmorschäden enthalten, denn ein Kurzschluss oder Überhitzung müssen nicht immer gleich zum Brand führen.

Neben Feuer sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen üblicherweise Überspannung durch Blitzeinschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Gegen Aufpreis kann das sogenannte Elementarrisiko versichert werden, zum Beispiel Hochwasser, Erdsenkung oder Rückstau. Je nach Lage des Gebäudes solltet Ihr die Wahrscheinlichkeit für solch eine Schadensursache gegen die Zusatzkosten abwägen.

Grundsätzlich sind in Hausratversicherungen aber keine Schäden an Geräten oder Inventar enthalten, die durch Abnutzung, Verschleiß, Fehlbedienung oder Ungeschicklichkeit herbeigeführt wurden — weder durch den Besitzer noch durch die Kinogäste. Wenn letztere Schäden verursachen, sollten deren Haftpflichtversicherungen bezahlen.

Eine Besonderheit gibt es bei fest verbauten Bestandteilen, die in einem Heimkino häufig anzutreffen sind: Wandverkleidungen, abgehängte Decken, Podeste und Stufenkonstruktionen sind Bestandteil des Gebäudes und unterliegen daher der Wohngebäudeversicherung. Das ist besonders in Mietwohnungen zu beachten, denn als Mieter hat man mit der Gebäudeversicherung üblicherweise nichts zu tun. „In Mietwohnungen tragen gute Hausratversicherungen aber auch vom Mieter eingebrachte Dinge wie Bodenbeläge etc.“, gibt uns Arne als Tipp mit. Wer spezielle Konstruktionen in einer Mietwohnung unterbringen will, sollte darauf also ganz besonders achten.

Der Versicherungswert

Ein ganz entscheidendes Kriterium, das sich direkt auf Preis und Leistung der Versicherung auswirkt, ist der Versicherungswert. Als Versicherungswert wird im Vertrag mit großzügigem Puffer festgehalten, welchen Wert die gesamte versicherte Einrichtung hat — vom Teller bis zur Waschmaschine wird alles zusammengerechnet oder zumindest anhand von Erfahrungswerten grob überschlagen. Man spricht hier auch vom Wiederbeschaffungswert, denn im Falle einer vollständigen Zerstörung der Einrichtung müsste ja alles neu gekauft werden. Einige Versicherer nehmen auch die Wohnfläche in Quadratmetern als Grundlage für den Preis und bieten dafür grenzenlosen Versicherungsschutz.

Bevor man einen Vertrag abschließt, ist es also eine gute Idee, die Kosten seines Heimkinos relativ genau zu kennen, um den Versicherungswert entsprechend nach oben korrigieren zu können. Es wird stets der Neuwert zur Berechnung herangezogen. „Technische Gerätschaften fallen auf jeden Fall nicht in die Rubrik Wertgegenstände, wie zum Beispiel Antiquitäten oder Schmuck“, sagt Arne und räumt damit den letzten Zweifel aus, ob ein Heimkino in irgend einer Form eine Sonderstellung bei der Versicherung einnimmt.

Genauso ist es dabei irrelevant, ob ein gewisses Verhältnis zwischen dem Wert des Kinos und dem restlichen Hausrat gewahrt wird. Besonders teure Kinos mit einem Gesamtwert von 50.000 € oder mehr übersteigen schnell den Wert des gesamten restlichen Hausrates. Das ist jedoch völlig egal, solange der Gesamtwert richtig angegeben wurde. Das lässt sich im Schadensfall nämlich relativ gut nachweisen. Der Versicherungswert sollte keinesfalls zu niedrig angegeben werden — sei es absichtlich um am Preis zu sparen, oder einfach nur versehentlich unterschätzt.

Eine interessante Zusatzoption ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Wäre der Hausrat auf 40.000 € versichert, bei einem Schadensfall würde sich aber herausstellen, dass der tatsächliche Wert 80.000 € ist, wäre man zu 50% unterversichert. Für den von Einbrechern entwendeten 2.000-€-Projektor würde man dann nur 1.000 € bekommen. Wenn ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, verzichtet die Versicherung ab einer bestimmten Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche (in der Regel um die 700 €/qm) auf eine Prüfung der Unterversicherung, so dass man in jedem Fall den vollen Wert erstattet bekommt. Das macht die Sache erheblich sicherer, besonders für den Laien, der den Wert einer Wohnungseinrichtung selbst nicht richtig einschätzen kann.

Spezielle Versicherungen

In seltenen Fällen kann es besondere Versicherungen geben, die spezielle Anforderungen abdecken. „Im Versicherungsbereich“, sagt Arne, „gibt es fast nichts, das es nicht gibt.“ Von speziellen Heimkino-Versicherungen hat er so direkt aber noch nichts gehört. So könnte man zum Beispiel über eine „technische Versicherung“ auch Verschleiß absichern lassen oder im übertragenen Sinne Garantiezeiten verlängern.

Eine separate Versicherung ausschließlich für das Kino ist nur dann sinnvoll und sogar erforderlich, wenn es ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird. Das wäre dann allerdings eine Geschäftsinhaltsversicherung, die gegen die selben Risiken versichert.

Erstattung im Schadensfall

Was passiert nun, wenn es zu einem Schaden kommt? Nachdem Ihr den Schaden gemeldet habt wird zunächst die Schadensursache ermittelt. Ist diese im Versicherungsvertrag abgedeckt, sollte der Versicherer den Schaden bzw. die Wiederbeschaffung bezahlen. „Es ist auf jeden Fall sinnvoll den Schaden zu fotografieren, sich eine Leistungszusage geben zu lassen und erst dann den Schaden zu beheben“, meint Arne. Bei kleineren Schäden bis 1000 € läuft das meistens recht unbürokratisch ab.

Wie das genau vonstatten geht, ist stark vom Versicherer abhängig. Je nachdem, was beschädigt ist und ob man es selbst wiederherstellt oder einen Handwerker die Arbeit machen lässt, werden die Kosten meist nach Einreichen der Rechnung(en) übernommen. Im Einzelfall muss das immer vorab direkt mit dem Versicherer geklärt werden — erst klären, dann neu kaufen!

Nach der Schadensmeldung wird also die Leistungszusage abgewartet. „Es kann zum Beispiel nach Altrechnung, Kostenvoranschlag, Neurechnung oder Gutachten abgerechnet werden“, sagt Arne. „Viele machen ja ein Video von ihrem Heimkino. Sowas ist sehr gut, damit kann sich ein Schadensachbearbeiter im Schadensfall einen guten Eindruck verschaffen.“

Gerade bei größeren Schäden kann man selbst nicht immer in Vorleistung gehen — das private Konto gibt das oft nicht her. Handwerkerrechnungen bezahlt der Versicherer deshalb direkt. Bei der Wiederbeschaffung von technischen Geräten ist eine Art Vorschuss denkbar, wenn bei der Leistungszusage eine gewisse Mindestschadenshöhe absehbar ist.

Vor diesem Hintergrund ist es unter Umständen nützlich, wenn Rechnungen für das Kino-Zubehör länger als die üblichen zwei Pflicht-Jahre aufgehoben werden. Notwendig ist das allerdings nicht (die Rechnungen könnten ja auch zusammen mit dem Haus abgebrannt sein).

„Man sollte sich aber klar sein, dass im Schadenfall, vor allem bei größeren Schadenfällen, eine gewisse Beweisführung nötig ist“, ergänzt Arne, „und da sind Videos, Fotos, Zeugen etc. nützlich. Der Versicherer kann aber auch einen Gutachter schicken oder die Einsendung eines beschädigten Gerätes verlangen.“

Sonderfälle und Fallstricke

Im Einzelfall sind Besonderheiten zu beachten, die leicht übersehen werden. Brennt zum Beispiel das Haus aufgrund eines Kabelbrands im Heimkino in Eurer Mietwohnung ab, bezahlt Eure Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Das Beispiel zeigt sehr gut, wie wichtig es ist, eine Haftpflichtversicherung zu haben. „Hier muss man auf eventuelle Einschränkungen der Deckungssumme für Mietsachschäden achten“, erwähnt Arne noch. Überhaupt gibt es ziemlich viele mögliche Stolpersteine, weshalb gute Beratung sehr wichtig ist.

Dabei muss ich immer an den klassischen Fall denken, wenn ein Brand durch eine fehlerhafte Elektroinstallation ausgelöst wird, die man selbst vorgenommen hat. Unabhängig von der Versicherung dürfen Elektroinstallationen grundsätzlich nur durch zugelassene Elektroinstallateure vorgenommen werden. Kein Wunder also, wenn die Versicherung hier gar nichts zahlen würde, obwohl die Ursache an sich eigentlich abgedeckt wäre.

Treten Schäden durch fehlerhafte Arbeiten eines Handwerksbetriebes auf, „wird die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung den Handwerksbetrieb in Regress nehmen“, beschreibt Arne diesen gar nicht mal so seltenen Fall. „Der Handwerker hat in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung, die dafür eintritt, allerdings nur den Zeitwert erstatten würde. Die Hausratversicherung und auch die Wohngebäudeversicherung sind dagegen Neuwertversicherungen, die dann eben die Differenz bezahlen.“

Grobe Fahrlässigkeit

Wenn man aber — im wahrsten Sinne des Wortes — selbst Mist gebaut hat, ist das grobe Fahrlässigkeit. Eine gute Versicherung deckt das mit ab — ein Merkmal, auf das man achten sollte, wenn man selbst an kritischen Stellen handwerklich aktiv wird.

Grobe Fahrlässigkeit ist „in der Mehrzahl der Sachschäden die Hauptausrede von Versicherern, die nicht zahlen wollen“, hält Arne als guten Tipp bereit. „Daher unbedingt bei Vertragsabschluss darauf achten, dass diese ohne Begrenzung gedeckt ist.“

Dass im Heimkino gelegentlich unübliche Materialien verbaut werden, wäre ebenfalls ein Fall, der bei grober Fahrlässigkeit mit abgedeckt ist. Schimmelbildung durch spezielle Wandmaterialien  könnte ein Beispiel dafür sein (wird aber in Mietwohnungen auch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt). Auch liegt es schon im eigenen Interesse, darauf zu achten, dass nur schwer entflammbare Materialien (Vorhänge, Absorber-Schaumstoffe) verbaut werden.

Manch einer baut sein Kino in eine Garage, die für Einbrecher leichter zugänglich und dem Wetter mehr ausgesetzt ist. Ob es hier etwas zu beachten gibt, hängt laut Arne stark vom Versicherer ab. „Die Versicherer […] verlangen ab bestimmten Versicherungssummen unter Umständen spezielle Schutzvorrichtungen wie Sicherheitsschließzylinder, Alarmanlage etc.“

Bei einer ganz anderen Sache spielt grobe Fahrlässigkeit ebenfalls rein: Heimkinos werden gerne im Internet und in Zeitschriften publik gemacht. Auch das ist im Grunde grob fahrlässig. Wenn es zum Einbruch kommt, könnte das Auswirkungen auf die Zahlungsmoral des Versicherers haben. „Unabhängig von der Versicherung hat vermutlich niemand gern Einbrecher im Haus oder wird überfallen“, sagt Arne. „Da sollte man verantwortungsvoll handeln und das Risiko auch für sich selbst abschätzen!“ Ab gewissen Summen sollte man sich deshalb vielleicht mit Angaben über Kosten und verbaute Geräte zurückhalten.

Eigenes Verschulden

Von wenigen Ausnahmen abgesehen wird die Versicherung auch nicht bezahlen, wenn Schäden selbst verursacht wurden — sei es durch Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit oder ähnliches. Das gilt auch, wenn die eigenen Kinder etwas kaputt machen.

Bei fremden Kindern ist besondere Vorsicht geboten — wenn die etwas kaputt machen, klingt das zuerst nach einem Fall für die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern. Allerdings gibt es hier oft sehr gemeine Klauseln im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht und dem Alter der Kinder, die dazu führen können, dass man einfach auf seinem Schaden sitzen bleibt. Schon alleine deshalb sollten Kinder niemals unbeaufsichtigt Zugang zum Heimkino haben.

Nicht ohne Versicherung

Ihr seht also, dass es keinesfalls übertrieben ist, sein Heimkino gut zu versichern. Es macht nicht mal einen Unterschied, ob man in Miete wohnt, oder seine eigenen vier Wände beschallt — dadurch verschieben sich nur ein wenig die Prioritäten bei Art und Leistung der Versicherungen.

Eine Hausratversicherung ist mit oder ohne Kino fast schon ein Muss, sobald man im Leben auf eigenen Beinen steht. Die Wohngebäudeversicherung kommt zwingend hinzu, sobald man Wohneigentum erwirbt. Unabhängig davon führt an einer Privathaftpflichtversicherung kein Weg vorbei, sobald man nicht mehr über seine Eltern mitversichert ist. In manchen Fällen hat diese auch im Zusammenhang mit dem Heimkino ihren besonderen Nutzen. Je größer, teurer oder spezieller Euer Heimkino ist, desto mehr könnt Ihr außerdem über spezielle Zusatzversicherungen nachdenken. Nicht zuletzt hier ist individuelle Beratung gefragt.

2 Gedanken zu „Versicherung für das Heimkino: Worauf du achten solltest

  1. Hallo Bert,
    ich bin schon seit längerer Zeit dran, mich in Sachen Versicherung für mein Heimkino zu informieren. Da mein Kino im Keller ist, hätte ich gerne vollen Versicherungsschutz bei Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen und Rückschau. Kannst du mir eine Versicherungsgesellschaft oder aber auch einen Makler empfehlen, der ein Angebot machen kann?
    Vielen Dank und schöne Grüße
    André

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